Aspekte der Betreuung

Bei der ambulanten Betreuung handelt es sich vorwiegend um eine aufsuchende Betreuung. Zur Vermeidung von Vereinsamung und Rückzugstendenzen werden auch geeignete Gruppenangebote gemacht, die vorzugsweise mit den Klienten gemeinsam entwickelt werden.

Die Betreuung begleitet die Bewältigung der Anforderungen des Lebensalltags und die Förderung der hiermit verbundenen psycho-sozialen und kommunikativen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch:

  • Soziale Begleitung und Beratung:
    Alltagsassistenz und Lebensführung
  • Psychosoziale Hilfeleistung:
    Förderung und Motivation durch individuelle und soziale Angebote, Gemeinwesenarbeit, Integration in ein bereitgestelltes soziales, autismuskompetentes Netzwerk, Hilfestellung bei Partnerschaftssuche und Beziehungsgestaltung, Entwicklung altersgerechter Beziehungen zur Herkunftsfamilie.
  • Soziokulturelle Bildungshilfe:
    Lernhilfen für die optimale Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten.
  • Beratung und Unterstützung
    zur Gestaltung einer sinnvollen Tagesstrukturierung und Beschäftigung bzw. Arbeitsintegration.

Die Zielsetzungen können unvermittelt Änderungen erfahren, da jede unerwartete, daher nicht geplante, aber auch die planbare Veränderung die Entwicklung von u. a. Fixierungen, fremd- und aggressive Verhaltensweisen und Depressionen auslösen können. In diesen Situationen wird die Aufmerksamkeit auf das soziale Umfeld so sehr absorbiert, dass bereits sicher erworben geglaubte Kompetenzen erneut trainiert und aufrechterhalten werden müssen. Es ist daher im Betreuungsprozess offensiv darauf zu achten, ob sich das Funktions- und Kompetenzniveau verändert.

Bei der Erbringung der Betreuungsleistung gem. Hilfeplan wird zwischen den nachfolgendem Formen der Erbringung von Betreuungsleistungen unterschieden:

  • Direkte Betreuungsleistungen des Trägers umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf die Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Alltagsbereichen. Dabei geht es um Betreuung in der Form „von Angesicht zu Angesicht“.
  • Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören klientenbezogene Tätigkeiten, wie z.B. die Hilfeplankonferenzen, die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuerinnen und 9 Betreuer, Vorarbeiten zur Durchführung einer Betreuung, Abschlussbericht.
  • Klientenübergreifende Tätigkeiten, wie z.B. Fallbesprechungen, Teilnahme an Facharbeitskreisen, Fortbildungen.
  • Indirekte Leistungen, wie z.B. alle mit der Regie/Overhead und zur Organisation und Durchführung des Dienstleistungsangebotes erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Sicherung und Fortschreibung des Qualitätsmanagements.