Unterstütztes Wohnen in der (Gast-)Familie

Unter bestimmten Kriterien bzw. wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können unsere Leistungen auch erbracht werden, wenn der Klient bei seinen Eltern lebt und dort wohnen bleiben möchte.

Der Träger verfügt über eine entsprechende Infrastruktur, die es ermöglicht, dass das eingesetzte Personal mit Dienst- und/oder Privat-KFZ den/die Klienten/innen zuhause aufsucht oder in die DRK Räume am Wohnort einlädt.