Konzeption

Auftrag

Wegen der spezifischen Eingliederungsschwierigkeiten von Menschen mit autistischer Behinderung ist eine fachlich kompetente und spezialisierte Betreuung erforderlich. Menschen mit diesem Behinderungsbild wird mit dem Ambulant Betreuten Wohnen die ihren Ressourcen entsprechende autonome Lebensführung ermöglicht.

Grundlage für das Betreute Wohnen ist die Leistungsvereinbarung mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger, das jeweilige Hilfeplanverfahren mit entsprechender Kostengenehmigung und der Betreuungsvertrag. In das Verfahren können auch Angehörige oder weitere Bezugspersonen mit einbezogen werden.

Kooperation

Wir arbeiten eng zusammen mit DRK Autismushof Ochtrup und bieten mit diesem zusammen eine umfassende Anzahl an Dienstleistungen an.

Das ambulante Angebot des DRK ist offen für die Kooperation mit anderen autismusspezifischen Hilfeerbringern, wie z.B. den DRK-Autismus Ambulanzen Münster und Ibbenbüren

Über die Autismus spezifische Kooperationen hinaus strebt der Träger die Zusammenarbeit mit weiteren im Kreis Steinfurt tätigen Trägern und Organisationen sowie die fachliche Vernetzung und den Austausch an. Dabei greift er auch auf die sehr positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit in anderen Bereichen der Wohlfahrtsarbeit, so z.B. Alten- und Jugendhilfe zurück.

Das ambulant betreute Wohnen kooperiert mit den zuständigen örtlichen Fachgremien, insbesondere dem Gemeindepsychiatrischen Verbund Steinfurt und bringt seine Fachkompetenz in die Entwicklung der Qualitätsstandards und der Vernetzung der lokalen Strukturen ein.

Mitarbeiter

Von den fachlich qualifizierten Mitarbeitern des Betreuten Wohnens (z. B.: Heilpädagoge, Sozialpädagoge/Sozialarbeiter, Erzieher) wird erwartet, dass sie sich auf Langfristigkeit und Kontinuität einlassen und beständig ihre fachliche und persönliche Kompetenz im Umgang mit Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung weiter entwickeln durch die Teilnahme an trägerinternen und externen Fortbildungsangeboten sowie Supervision. Das berufliche Selbstverständnis umfasst eine professionelle Haltung, die Bereitschaft zur beruflich-persönlichen Reflexion, das Einbringen und Bewahren der eigenen Lebendigkeit und die Bereitstellung der eigenen Lebenserfahrung und Lebensfreude.

Die fachlich qualifizierten Mitarbeiter können durch geeignete Hilfskräfte unterstützt werden. Voraussetzung für die Beschäftigung der Fachkräfte und deren Anerkennung durch den Leistungsträger ist eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Ambulant Betreuten Wohnen und/oder in der Arbeit mit Menschen mit einer autistischen Störung.

Es wird ein Bezugspersonensystem mit einer Festlegung von Vertretungskräften installiert.

Organisationsstruktur, Dokumentation, Beratung, Qualitätssicherung

Es werden ein Personalpool und die notwendige materielle Ausstattung vorgehalten, die die kontinuierliche Betreuungsleistung (im Einzelfall täglicher Kontakt, auch durch moderne Kommunikationsmittel: SMS, Mailkontakt, Vertretungsorganisation, Beratung, soziale Vernetzung) innerhalb eines Bezugspersonensystems sicherstellen, bzw. unterstützen.

Die Betreuungsleistungen werden dokumentiert. Die Dokumentation dient der Informationserfassung und -weitergabe innerhalb des Fachdienstes und zur Reflektion des Betreuungsprozesses mit dem Klienten. Dabei sollen nicht nur Personen bezogene Daten und Fakten erfasst werden, sondern darüber hinaus auch Formen der Dokumentation entwickelt werden, die es durch verschiedene Vergleichsparameter ermöglichen, den Erfolg der eingesetzter Maßnahmen optisch und vergleichbar darzustellen, um so über die eigentliche Dokumentationspflicht hinaus auch verbesserte Grundlagen für eine fachliche Fallerörterung/ -bewertung sowie Verbesserungen im Rahmen der Hilfeplanung zu erhalten. Eine wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung dieser differenzierten Dokumentation ist angedacht. In regelmäßigen Teamgesprächen werden aktuelle Fragestellungen des Betreuungsprozesses erörtert und die Mitarbeiter fachlich beraten, Supervision und Fortbildung sind wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung.

Es finden regelmäßige, interne Besprechungen über alle Aspekte der Leistungserbringung statt, in denen der Hilfebedarf und die erfolgten Hilfestellungen überprüft werden. Dabei ist die durch die Hilfeplanungskonferenz des Kostenträgers beschlossene Hilfeplanung verbindliche Grundlage der Leistungserbringung und dieser fachlichen Erörterung.

Datenschutz

Bei der Betreuung werden die Erfordernisse des Datenschutzes und die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Verschwiegenheitspflicht beachtet. Insbesondere ist ein Einverständnis hinsichtlich der Datenübertragung bei Nutzung von Angeboten des DRK-Autismushofes (Krisenintervention, Nachtdienste etc.) einzuholen. Datenschutz ist Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems.

Qualitätspolitische Grundsätze

Die qualitätspolitischen Grundsätze des Trägers orientieren sich an der Sicherung der Lebensqualität der betreuten Menschen im Einklang mit dem wirtschaftlichen Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen. Dokumentation und kompetente Fachberatung insbesondere zum Behinderungsbild Autismus sind wichtige Qualitätsmerkmale.

Qualitätssicherung

Das DRK im Kreisverband Steinfurt, sowohl der DRK-KV-Steinfurt e.V. als auch die DRK Soziale Einrichtungen gemeinnützige GmbH, haben sich einem Qualitätsmanagement-System verpflichtet, das aktuell in alle Bereiche sozialer Arbeit implementiert wird. Dieser Prozess beinhaltet sowohl das Management von Qualität als auch deren mittel- und langfristige Sicherung. Auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 wird die ganzheitliche Betrachtung, Bewertung und Entwicklung aller Abläufe und Prozesse im Innen- und Außenverhältnis der Arbeit, also in diesem Fall der DRK-gemeinnützige GmbH als Träger des Ambulant Betreuten Wohnens erfasst. Die Einführung des QMS nach der ISO-Systematik hat den Vorteil, dass kein Qualitätsbereich ausgelassen wird und alle wesentlichen Schlüsselprozesse Berücksichtigung finden. Am Ende soll ein Qualitätsmanagement-Handbuch stehen, durch das letztendlich eine Zertifizierung eingeleitet werden kann. Das Qualitätsmanagement beim DRK ist kein einmaliger Prozess, sondern basiert auf dem Ansatz kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und Prozessverbesserung mit dem Ziel, die Zufriedenheit der Klienten/-innen zu erhöhen und in vollem Umfang die Vorgaben des Sozialhilfeträgers und anderer am Prozess Beteiligter nachweisbar zu erfüllen.

Insbesondere werden bei der Einführung eines QMS folgende Themenbereiche berücksichtigt:

  • Klientenspezifische Prozesse
  • Führungsprozesse
  • Mitarbeiterspezifische Prozesse, die mit dem Hilfeplan/und dessen Fortschreibung sowie Umsetzung verbunden sind
  • Prozesse der Datenerhebung und Evaluation/Organisations- und Verwaltungsstruktur
  • Datenschutz
  • Beschwerdemanagement etc.

Strukturqualität

  • Konzeption
  • Aufnahmeverfahren
  • Betreuungsvertrag
  • Bezugspersonensystem
  • individuelle Betreuungsplanung
  • Teamgespräche
  • Supervision und Fortbildung
  • Vernetzung mit der regionalen Angebotsstruktur, insbesondere Zusammenarbeit mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund Steinfurt
  • Krisenintervention
  • 1x jährliche Berichterstattung an den Kostenträger
  • Beschwerdemanagement, welches im Betreuungsvertrag geregelt ist. Es werden interne und externe Beschwerdewege angeboten. Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, eine Beschwerde an den zuständigen Leistungsträger zu richten.

Prozessqualität

  • Bedarfsgerechte Hilfeleistung
  • Betreuung auf der Basis der Betreuungsplanung
  • Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Fortschreibung der Betreuungsplanung
  • Fortschreibung der Konzeption
  • Einbezug der Angehörigen
  • Unterstützung der Klienten, ihr individuelles soziales Hilfenetz weiter zu entwickeln
  • Beschwerdemanagement
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Die Erreichbarkeit bzw. Erschließung angemessener Hilfestrukturen ist in Krisensituationen sichergestellt
  • Gremienarbeit

Ergebnisqualität

  • Erreichungsgrad der vereinbarten Ziele
  • Darstellung der Ergebnisse in Jahresberichten
  • Darstellung der Ziele, Methoden, Durchführung und Bewertung der Zielerreichung sowie die Formulierung der Anschlussziele.

Rechtliche, finanzielle und vertragliche Grundlagen

Grundlage der Finanzierung und Förderung des Betreuten Wohnens sind die sozialrechtlichen Bestimmungen nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Ziffer 6 SGB IX, die Leistungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der DRK- Soziale Einrichtungen im Kreisverband Steinfurt gemeinnützige GmbH

(§§ 75ff. SGB XII) und der Betreuungsvertrag zwischen dem zu Betreuenden und dem Anbieter des Betreuten Wohnens.

Das Betreute Wohnen orientiert sich am abgestimmten Hilfeplan und kann daher sowohl eine zeitlich begrenzte als auch eine langfristige oder dauerhafte Hilfeform sein, die sich an dem Prinzip: Hilfe zur Selbsthilfe orientiert. Eine Hilfebedarfsermittlung und die Zusage der Kostenübernahme durch den Leistungsträger ist Voraussetzung für die ambulante Betreuung.