Zielgruppe(n)

Die zu betreuenden Menschen sind von einer Autismus-Spektrum-Störung und somit einer wesentlichen Behinderung nach § 53 SGB XII betroffen, lernbehindert bis überdurchschnittlich intellektuell begabt und beherrschen grundlegende lebenspraktische Fertigkeiten. Sie verfügen über ein Mindestmaß an verbaler Kommunikation für eine gelingende Interaktion.

Das Angebot richtet sich an Betroffene im Kreis Steinfurt, konkret im Zuständigkeitsbereich der DRK-gemeinnützige GmbH, der die Städte Steinfurt, Emsdetten, Greven, Horstmar, Ochtrup und Rheine sowie die Gemeinden Altenberge, Laer, Mesum, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde und Wettringen umfasst.

Die Klienten/innen stimmen den auf sie abgestimmten Unterstützungsmaßnahmen und dem individuellen Hilfeplan zu, da sie im Hinblick auf die Auswirkungen der Behinderung ihren spezifischen Hilfebedarf anerkennen. Die durch die DRK-gemeinnützige GmbH zu gewährleistende Hilfe- und Betreuungsplanung berücksichtigt das Individualisierungprinzip und orientiert sich bei der Leistungserbringung an den Feststellungen des Sozialhilfeträgers, die im Hilfeplanverfahren fest geschrieben werden. Die Hilfeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der einer kontinuierlichen Beobachtung und Fortschreibung unterliegt. Zum Wohl des Klienten sichert eine permanente Überprüfung der getroffenen Maßnahmen und Definition/ggf. Neufestschreibung der Ziele den Erfolg der Betreuung. In regelmäßigen, mindestens jährlichen Fallbesprechungen sowie aus gegebenem Anlass werden alle vorgenannten Aspekte erörtert und im Rahmen einer Wirksamkeitsananlyse die sich daraus ergebenden fachlichen Konsequenzen getroffen. In allen Phasen der Hilfeplanung wird der Klient/die Klientin beteiligt und zur Äußerung eigener Wünsche und Vorstellungen angeregt. Maßnahmen und Entscheidungen werden erläutert und dadurch nicht zuletzt auch die Motivation zum aktiven Mitwirken geweckt.

Weitere Kriterien für die Betreuung im betreuten Wohnen sind

  • ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit, um einen eigenen Wohnbereich zu versorgen bzw. diese Versorgung mit ambulanten Hilfen sicherstellen zu können;
  • eine ausreichende Motivation für ein Leben in einer eigenen Wohnung bzw. ausreichende Bereitschaft, um eine Veränderung zu wünschen und diesen Schritt tun zu können;
  • eine ausreichende innere Stabilität;
  • ein ausreichendes Maß an Lernfähigkeit, um erforderliche Alltags- und Lebenstechniken für ein eigenständiges Leben zu erwerben;
  • die Bereitschaft und Fähigkeit, Hilfen des betreuten Wohnens anzunehmen bzw. sich Unterstützung zu holen
  • Motivation zur Gestaltung des Ablösungsprozesses aus der Familie, die ggf. allerdings erst im Prozess selbst erarbeitet werden kann