Gewaltenschutz

Einleitung

Aggressionen und Gewalt sind im gesellschaftlichen Kontext mitunter allgegenwärtig und gleichwohl ein Bestandteil des täglichen Lebens. Macht sowie das Machtgefälle bilden im Leben von „Menschen mit Behinderungen“, die in einer Institution leben, einen „wichtigen Indikator“, da sie sich zwangsläufig in größerer Abhängigkeit von „Menschen ohne Behinderungen“ befinden.  „Menschen mit Behinderung“ können sich zumeist nicht aussuchen mit wem und wo sie wohnen und leben möchten und sind somit häufig „fremdbestimmt“. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Konflikten und Gewalt, benötigt dies  ein bewusstes,  professionelles  Handeln sowie einen gemeinsamen Handlungskodex im Hinblick auf eine gewaltfreie Handlungsmaxime innerhalb der Einrichtung.

Verhaltenskodex

Eine gewaltfreie Betreuung und Assistenz der Bewohner erfordert die Einführung entsprechender notwendiger, präventiver und gelebter Maßnahmen, um jeden Bewohner und auch Assistenten vor jedem Missbrauch und jeder diskriminierenden, herabwürdigenden Behandlung zu schützen und zugleich die Fähigkeit das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen zu stärken und zu schützen. Die Haltung beruht auf die gegenseitige Achtung der Individualität, der Toleranz und des Menschenbildes mit Blick auf eine gewaltfreie Betreuung im Rahmen  eines gesellschaftspolitischen Auftrages der Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen und deren Assistenten.

Ziele der Gewaltprävention sind:

  • die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hinblick auf Gewalt
  • das Festlegen gemeinsamer Werte und Normen zur Prävention von Gewalt
  • Leitbild vom DRK (Verhaltenskodex)
  • die Festlegung von Konsequenzen bei Vorfällen von Gewalt und/oder Gewaltandrohung

Gewaltdefinition

Gewalt ist jede Verletzung der physischen und psychischen Unversehrtheit eines Menschen.

Formen von Gewalt

Personal Ebene

  • Affekthandlungen
  • bewusste Gewaltanwendung als Erziehungsmaßnahme
  • packen und zerren
  • freiheitsbeschränkende Maßnahmen ohne Anordnung
  • verbale Entgleisungen (Beschimpfungen)
  • bewusstes Ignorieren von Bedürfnissen
  • willkürliche Einschränkungen
  • Nichteinhalten der Intimsphäre
  • Unterbinden von sozialen Beziehungen
  • Verhinderung des Auslebens der Sexualität
  • sexuelle Übergriffe und Nötigung

Nutzer-Ebene

  • Auto-Sach- und Fremdaggressionen
  • Drohgebärden
  • schlagen, treten, beißen und schubsen
  • spucken
  • beleidigen

Präventive Maßnahmen

Die Leitungsebene schafft durch geeignete Strukturen Voraussetzungen für eine wirksame Prävention.

  • Offenheit und Enttabuisierung des Themas Gewalt
  • Erstellen von Richtlinien für Notfälle
  • Meldepflicht bei Gewaltübergriffen
  • Festlegen von Sanktionen bei Gewaltanwendung
  • Weiterbildung und Schulungsmaßnahmen zum Thema Gewaltenschutz sowie präventive Maßnahmen um Übergriffe zu minimieren
  • Einrichtung einer Vertrauensstelle sowie Bildung eines Angehörigenbeirats
  • Offene Kommunikation und einen konstruktiven Umgang mit Kritik ausüben
  • angstfreie Räume schaffen für Sorgen und Nöte der Angestellten in der Wahrnehmung ihrer Betreuungspflichten
  • Mitarbeitergespräche führen und Mitarbeitermotivation leben
  • Zusammenarbeit und Transparenz gegenüber den gesetzlichen Vertretern
  • Einen Vertrauensmann und/oder Vertrauensfrau bestimmen
  • das Herstellen der guten Ordnung in Krisensituationen

Personalebene

  • Grundhaltung: einen respektvollen Umgang und Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Menschen mit Behinderung pflegen
  • Konzept der positiven Verhaltensunterstützung kennen und leben
  • einen ressourcenorientierten, dem Beeinträchtigungsbild angemessenen Ansatz pflegen (die Stärken unterstützen und die Schwächen ignorieren)
  • eine offene Kommunikation leben und pflegen mit Rückmeldungskultur Unsicherheiten und Überforderungssituationen offen ansprechen und Unterstützung  sowie Aufmerksamkeit bei den Kollegen und/oder der Leitung anfordern
  • wachsam Grenzüberschreitungen beobachten und offen ansprechen
  • das eigene Handeln reflektieren
  • Bewohner und Mitarbeiter befähigen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren
  • Fallsupervision einfordern und Schulungen zum Thema Gewaltenschutz und Deeskalation vorhalten
  • Dokumentation von Übergriffen weiterleiten und fachorientiert analysieren

Intervention

Gewaltvorfälle sind trotz präventiver Maßnahmen nicht immer auszuschließen. Kompetentes Handeln in der Situation sowie eine professionelle Bearbeitung des Vorfalls und Transparenz werden und/oder können durch folgende Maßnahmen eingedämmt werden.

  • Deeskalation und die gute Ordnung wieder herstellen
  • eine räumliche Trennung der Betroffenen schaffen
  • ein klärendes Gespräch mit dem Betroffenen führen
  • Informationen an den Dienstvorgesetzten weiterleiten
  • Bei Bewohnern: Information an den gesetzlichen Betreuer weiterleiten und je nach Schweregrad des Vorfalls Wiedergutmachung und/oder eine Entschuldigung einfordern
  • Mitarbeiter/Angestellter Sanktionen aussprechen, Verwarnung, Freistellung und/oder Kündigung aussprechen
  • Aufarbeitung des Vorfalles (analysieren) und alternative Handlungsmodelle vorhalten
  • Autonomieeinschränkende Maßnahmen werden nur angewendet, wenn alle erdenklichen alternativen Handlungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung keine Wirkung zeigen. Sie unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und werden dokumentiert und regelmäßig auf Notwendigkeit geprüft (Mitteilung an den gesetzlichen Betreuer)

Meldepflicht

Jede MitarbeiterIn ist laut Dienstvertrag verpflichtet, jegliche Art von Gewalt dem Vorgesetzten zu melden. Bei Vermutungen und / oder Verdacht auf Gewalt durch MitarbeiterInnen, wird umgehend der Kreisgeschäftsführer informiert, der die entsprechenden Maßnahmen einleitet.

  • rechtliche Schritte
  • bei Bestätigung der Vorfälle: fristlose Kündigung
  • Freistellung bis zur Aufklärung des Vorfalles