Ambulantes Wohnen in einer Wohngemeinschaft
In unseren Wohngemeinschaften leben maximal zwei Menschen zusammen, so dass die Klienten unabhängig und zugleich in einer Gemeinschaft leben können. Die ambulante Betreuung erfolgt über Fachleistungsstunden.
Es ist durchaus möglich im Rahmen eines Investorenmodells durch einen Dritten, z.B. anderen DRK Verband bzw. Rechtsträger, speziell auf diesen Zweck ausgerichteten Wohnraum zu schaffen und zur Anmietung anzubieten. Das Erfordernis der vertraglichen Trennung der Anmietung und der Erbringung von Dienstleistungen der DRK-gemeinnützigen GmbH wird für diesen Fall ausdrücklich bestätigt.
Es wird unabhängig von der konzeptionellen Schwerpunktsetzung die räumliche Orientierung der Klienten vorbehaltlos respektiert. Bei der geeigneten Wohnortwahl wird primär lebens- und biographiebezogen beraten, erst sekundär wird die eigene konzeptionelle Schwerpunktsetzung berücksichtigt.